Hausordnung

Hausordnung der Jugendkulturhäuser im Flecken Ottersberg

 

 

 

1.  Allgemeines

Der Flecken Ottersberg betreibt die Jugendkulturhäuser (JuKu´s) als öffentliche Einrichtungen.  Die Räumlichkeiten und Angebote der Kinder- und Jugendkulturarbeit richten sich an Besucher:innen im Alter von 9 bis 21 Jahren.

 

2. Einhaltung der Hausordnung

Alle Personen, die das Haus betreten, erklären sich damit einverstanden die Hausordnung einzuhalten und im Falle einer Missachtung entsprechende Konsequenzen anzuerkennen.

 

3. Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten werden per Aushang an den Eingängen, auf einem Flyer, auf der Website www.juku-flecken-ottersberg.de und den Social-Media-Kanälen Facebook und Instagram bekannt gegeben.

 

4. Umgang Miteinander

Das oberste Gebot des Hauses ist ein sozialer Umgang miteinander:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar!“

Körperliche Gewalt, Gewaltsprache und Diskriminierungen aller Art haben in unseren Häusern keinen Platz. Die Jugendkulturhäuser sind waffenfreie Zone. In diesem Punkt gibt es Null Toleranz.

Das Miteinander verschiedener Kulturen ist geprägt von Diversität. Wir achten und respektieren das unterschiedlich sein der verschiedenen Menschen in den Jugendkulturhäusern und begegnen einander mit einer offenen, wertschätzenden Haltung.

 

5. Beschwerden

Eine Beschwerde kann beispielsweise gegenüber den Fach- und Hilfskräften geäußert werden oder schriftlich in Form eines Beschwerdebogens in den Brief- und Kummerkasten im JuKu Ottersberg zu den Öffnungszeiten geworfen werden. Der Beschwerdebogen liegt in den Jugendkulturhäusern aus. Der Kummerkasten wird von dem JuKu-Team, welche für die Bearbeitung der Beschwerden zuständig sind, geleert. Ihr könnt eure Beschwerde anonym oder mit Kontaktdaten abgeben.

 

 

6. Allgemeine Regeln und Umgang mit Sachgegenständen

Die Räume und das Inventar der Jugendkulturhäuser, einschließlich der Gebrauchsgegenstände, sowie das Freigelände sind pfleglich zu behandeln. Geräte, Einrichtungsgegenstände und Materialien sind sachgerecht zu nutzen.

Für Sachbeschädigungen haben die Verursacher:innen finanziell aufzukommen. Um die Reinheit des Hauses zu gewährleisten haben die Besucher:innen der Jugendkulturhäuser die Abfallbehälter (Mülltrennung) zu benutzen.

Für das Ausleihen von Billardqueues, Spielen, Tischtennisschläger, Playstation etc., ist ein angemesseneres Pfand zu entrichten.

 

7. Rauchen, Vapen, Alkohol-, Cannabis- und Drogenkonsum sowie Energydrinks

Das Rauchen, Vapen, sowie Alkohol-, Cannabis- und Drogenkonsum ist in den Häusern und auf dem gesamten Gelände der Jugendkulturhäuser nicht gestattet. Der Konsum von Energydrinks ist unter 16 Jahren nicht gestattet.

Während der offenen Angebote, als auch auf Ausflügen und mehrtägigen Fahrten gelten die Richtlinien des Kinder- und Jugendschutzgesetzes.

 

8. Tiere

Tiere sind aufgrund der offenen Angebote, möglicher Allergien oder Phobien in den Juku´s nicht gestattet.

 

 

9. Nutzung der Computer und des Internetanschlusses

Bei der kostenfreien Nutzung des Internetanschlusses dürfen keine pornografischen, gewaltverherrlichenden und/oder andere jugendgefährdenden Seiten aufgerufen werden. Zudem dürfen keine Dateien runtergeladen werden. Die Zeit der Nutzungsdauer ist einzuhalten.

 

10. Haftung privater Gegenstände

Die Einrichtungen übernehmen keine Haftung für persönliche Wertgegenstände.

 

11. Hausrecht

Das Hausrecht wird von der Gemeinde Ottersberg, insbesondere den pädagogischen

Mitarbeiter:innen ausgeübt.

Platzverweise und Hausverbote können z.B. bei grober Sachbeschädigung, Diebstahl, Androhung von Körperverletzung, Tätlichkeiten, Verletzung der Freiheitsrechte von Besucher:innen, sexistischen Äußerungen sowie anderen Diskriminierungen (siehe Punkt 3) oder dem Verstoß gegen den Rauschmittelkonsum (siehe Punkt 5) ausgesprochen werden.

Das Hausrecht bezieht sich auf das gesamte Gelände der Jugendkulturhäuser und die umliegende gemeindeeigene Fläche, sowie auch auf außerhäuslichen Veranstaltungen im Rahmen der Kinder- und Jugendkulturarbeit des Fleckens Ottersberg.

 

Stand 2024/2025